Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ monatlich. Das sind 1500€ jährlich. Der Entlastungsbetrag wird, sofern er nicht genutzt wird, angespart und verfällt im Folgejahr zu Ende Juni. Dies gilt für alle Pflegegrade (1 bis 5). Sie wollen mehr erfahren?
Pflegesachleistungen / Kombinationsleistung
Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad. Wir informieren Sie gerne über die Pflegesachleistungen bei den unterschiedlichen Pflegegraden und geben Ihnen Tipps zur Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Umwandlung von bis zu 40% der Pflegesachleistungen in Ihre Alltagshilfe. Dies gilt ab Pflegegrad 2 bis 5. Sie wollen mehr erfahren?
Pflegegeld
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben einen Anspruch auf die Nutzung des Pflegegeldes in ihre Alltagshilfe. Dies gilt ab Pflegegrad 2 bis 5. Wird ein Pflegebedürftiger Zuhause von Angehörigen, Bekannten, oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist. Sie wollen mehr erfahren?
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause von der Pflege. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden, noch dem Gepflegten. So sieht es auch der Gesetzgeber. Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. Wann die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was zu beachten ist, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen, erfahren Sie, sobald Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Kurzzeitpflege
Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann? Oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt? Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Sie wollen mehr erfahren?
Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und nach der Entbindung
Schwangere haben vor und nach der Entbindung unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Alltagshilfe. Diese Leistung erfolgt über Ihre Krankenversicherung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Haushaltshilfe nach einem Unfall oder einer Operation
Unfallgeschädigte mit einer privaten Unfallversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Alltagshilfe. Diese Leistung erfolgt über Ihren Unfallversicherer. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Privatzahler ohne Pflegegrad
Sie benötigen nach einem Krankenhausaufenthalt eine Alltagshilfe, oder haben einen Pflegegrad beantragt und wollen, oder benötigen schon jetzt eine Alltagshilfe. Alternativ wollen Sie die Alltagshilfe ohne Pflegegrad nutzen und privat zahlen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Pflegeberatung
Gemäß §37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf eine individuelle Beratung in ihrer häuslichen Umgebung. Diese Beratung wird von zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt und hat das Ziel, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen umfassend zu informieren, zu beraten und bei der Organisation und Gestaltung der Pflege zu unterstützen. Die Beratung zu Hause gemäß §37 ermöglicht es den Betroffenen, konkrete Fragen und Anliegen im vertrauten Umfeld zu klären und individuelle Lösungen für ihre Pflegesituation zu finden. . Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.