Häufige Fragen
Wie viel Guthaben hat mein Entlastungsbetrag?
Durch einen Anruf bei Ihrer Pflegeversicherung erfahren Sie direkt am Telefon das Guthaben, oder die Höhe des Entlastungsbetrags.
Was dürfen Alltagshelfer:innen nicht tun?
Unsere Alltagshelfer:innen dürfen aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen nicht auf Leitern steigen, oder Sie mit dem eigenen Auto befördern. Darüber hinaus dürfen Sie keine handwerklichen Aufgaben übernehmen.
Welche Aufgaben haben die Alltagshelfer:innen?
Alltagshelfer:innen helfen Ihnen bei allen anfallenden täglichen Tätigkeiten wie Haushaltsführung, Begleitungen zum Arzt, Gesellschaftsspiele (auf den Punkt: Um den Menschen herum. Die Arbeit direkt am Menschen z.B. Grundpflege übernimmt der Pflegedienst).
Sind die Alltagshelfer:innen Selbstständig?
Nein.
Unsere Alltagshelfer:innen sind alle bei uns sozialversicherungspflichtig angestellt, versichert und werden von uns stetig aus- und weitergebildet.
Wann unterschreibe ich auf dem Stundenzettel?
Der Stundenzettel dient allen Alltagshelfer:innen als Arbeitsnachweis, von daher bitten wir Sie diesen sowohl am Anfang, als auch am Ende des Monats zu unterzeichnen.
Was passiert, bei Krankheit der Alltagshelfer:in?
Unser:e Alltagshelfer:in wird sich bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, dass er krankheitsbedingt verhindert ist. Sie haben nun die Möglichkeit eine Vertretungslösung anzufragen, oder zu warten bis der Alltagshelfer wieder gesund ist.
Wie viele Stunden dürfen Alltagshelfer:innen zu mir kommen?
Unser:e Alltagshelfer:innen erhalten jeden Monat eine Übersicht, wie viel Unterstützung laut Ihrem Budget zur Verfügung steht, jedoch mindestens 4 Stunden. Unter besonderen Bedingungen haben Sie die Möglichkeit jeden Monat die gleiche Unterstützung zu erhalten. Fragen Sie Ihren Alltagshelfer, oder rufen Sie uns hierzu an.
Wie findet die Terminkoordination statt?
Die erste Terminkoordination findet mit uns statt und nach dem ersten Besuch unserer Alltagshelfer:in koordinieren Sie gemeinsam die Termine.
Wann kommen die Alltagshelfer:innen?
Unser:e Alltagshelfer:in kommen von Montag bis Freitag, zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zu Ihnen, je nach gemeinsamer Absprache.
Was muss ich tun, wenn ich verhindert bin?
Bitte kontaktieren Sie 24 Stunden vorher Ihre:n Alltagshelfer:in, dass Sie verhindert sind und koordinieren gemeinsam einen Ersatztermin.
Was passiert, wenn unser:e Alltagshelfer:in im Urlaub ist?
Unser:e Alltagshelfer:innen teilen Ihnen 2 Wochen vor Urlaubsantritt ihren Urlaub mit und Sie haben die Option Ersatz anzufragen, oder zu pausieren, bis der Alltagshelfer aus dem Urlaub zurück ist.
Kommt ein:e Alltagshelfer:in zu mir, oder habe ich ständigen Wechsel?
Unser Anspruch ist, dass Sie langfristig eine:n Alltagshelfer:in haben und die Chemie von beiden Seiten passt. Hier sind wir alle gefragt einen wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen, damit es so bleibt.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Wir wollen helfen und haben daher keine vertragliche Kündigungsfrist. Der Vertrag kann beidseitig jederzeit gekündigt werden. Dies kann telefonisch, oder per Mail erfolgen, damit wir die Bürokratie in Grenzen halten.
Was muss ich tun, wenn ihr:e Alltagshelfer:in nicht zum vereinbarten Termin erscheint?
Bitte kontaktieren Sie im ersten Schritt Ihre:n Alltagshelfer:in. Sollte unser:e Alltagshelfer:in wie vereinbart nach 15 Minuten noch nicht da sein, rufen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Erhalte ich eine Rechnung?
Wir rechnen in der Regel direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab und stellen keine postalischen Rechnungen aus, damit wir nachhaltig arbeiten.
Sind ihre Alltagshelfer:innen versichert?
Alle unser:e Alltagshelfer:innen sind bei Sachschäden versichert.